Rheinland-pfälzischer Datenschutzbericht / EuGH-Urteil zum unabhängigen Datenschutz

Veröffentlicht am 12.03.2010 in Inneres
Carsten Pörksen, MdL
Carsten Pörksen, MdL

„Ein unabhängiger und effektiver Datenschutz ist wichtiger denn je. Das macht auch der heute der Öffentlichkeit vorgestellte Datenschutzbericht des Landesdatenschutzbeauftragten deutlich. In einer global vernetzten Gesellschaft wird immer offensichtlicher, wie weit reichend die Speicherung persönlicher Daten in alltäglichen Leben der Menschen fortgeschritten ist. Dabei wird von vielen an erster Stelle immer kritisch auf staatliche Stellen geschaut.

Das ist richtig und nicht zu kritisieren. Allerdings ist es geboten, mit gleich kritischem Blick auch die teils ungehemmte Datensammelwut privater Konzerne zu betrachten. Hier geschieht – oft jenseits einer unabhängigen Kontrolle – vieles, was aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten äußert kritikwürdig ist“, so der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzende der Datenschutzkommission des Landtags, Carsten Pörksen.

Pörksen erinnert in diesem Zusammenhang an die aktuelle Diskussion um Google street view, die Datensammelwut vieler anderer Unternehmen oder die zunehmende Video-Überwachung im privaten Bereich. „Der aktuelle Datenschutzbericht bietet einen sehr guten und verständlichen Einblick in die vielfältigen Aktivitäten des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten und seines Teams. Ihnen allen möchte ich auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen an dieser Stelle für eine hervorragende Arbeit danken“, hebt Pörksen hervor.

Die zentrale Bedeutung eines unabhängigen Datenschutzes wird durch die gestrige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) untermauert, wonach die Datenschutzaufsichtsbehörden der deutschen Bundesländer, soweit sie private Datenverarbeiter kontrollieren, von jeder Weisung durch Regierungsstellen völlig frei sein müssen.

Pörksen: „Rheinland-Pfalz hat mit der letzten Änderung des Landesdatenschutzgesetzes schon vieles von der aktuellen EuGH-Entscheidung vorab verwirklicht. In Rheinland-Pfalz wurde die Aufsicht über die Durchführung des Datenschutzes für die öffentlichen Stellen auf den unabhängigen Landesbeauftragten für den Datenschutz übertragen.

Andere Bundesländer sind nun aufgefordert, die Datenschutzaufsichtsbehörden, die noch in die Verwaltung eingegliedert sind, an einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten zu übertragen. Darüber hinaus werden wir die aktuelle Entscheidung des EuGH und seine Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz erörtern, da auch unser Datenschutzgesetz die Rechtsaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich noch bei der Landesregierung vorsieht. Die Notwendigkeit einer Änderung des Landesdatenschutzgesetzes werden wir prüfen. Ich stimme unserem Datenschutzbeauftragten Edgar Wagner aber auch zu, dass diese Aufsicht bisher praktisch keine Rolle gespielt habe und dass sich an der tatsächlichen Unabhängigkeit seiner Behörde aufgrund des Urteils nur wenig ändern würde.“

 

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