Eine starke Kita-Landschaft in einer starken Verbandsgemeinde: Unsere Eckpfeiler für eine gute Bildung von Anfang an!

Veröffentlicht am 24.06.2021 in Bildung

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat im Sommer 2019 das Kita-Zukunftsgesetz verabschiedet, das am 01.07.2021 vollständig in Kraft tritt. Mit diesem Gesetz wird die Kita-Landschaft in Rheinland-Pfalz auf ein neues, festes und modernes Fundament gestellt: Mehr Qualität, mehr Geld und mehr Gebührenfreiheit.

Unsere Ortsgemeinden sind Träger dieser Aufgabe und weitaus mehr als das: Sie sind vor allen Dingen auch Dienstleister für unsere Kinder und Eltern. Unsere Ortsgemeinden sichern eine gute, qualitativ hochwertige und verlässliche Betreuung unserer Kleinsten in unserer Verbandsgemeinde und sind ein wichtiger Partner unserer Eltern.

Die Zeit bis zum In-Kraft-Treten des Kita-Zukunftsgesetzes soll natürlich auch dazu genutzt werden, um die Änderungen, die sich durch das neue System ergeben, vorzubereiten und in der politischen Zusammenarbeit mit zuständigen Gremien weitere Verbesserungen zu erzielen. Auch wir als SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat haben uns daher frühzeitig mit dem Thema der Kita-Landschaft in unserer Verbandsgemeinde Rüdesheim auseinandergesetzt.

Konkret sind wir als Fraktion im Verbandsgemeinderat derzeit auf der Suche nach Entlastungsmöglichkeiten für die ehrenamtlichen Verantwortlichen in den Trägergemeinden: Die Ortsbürgermeister*innen, Beigeordneten und Ratsmitglieder, die mit der Verwaltung und Betreuung ihrer Einrichtungen, aufgrund stetig wachsender Anforderungen, hauptamtliche Unterstützung verdienen.

Hierfür haben wir bereits eine Anfrage an die Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim gestellt, mit der wir uns Daten- und Zahlenmaterial für die weitere Meinungsbildung eingeholt haben.

Die politische Debatte, um mögliche Änderungen in der Unterstützung der Gemeinden durch hauptamtliche Verwaltungskräfte (z.B. bei der Personalverwaltung) hat bereits den Weg in diverse Vorbesprechungen der Ortsbürgermeister*innen gefunden. Daher ist es sehr wichtig, die für uns unumstößliche Eckpfeiler einer funktionierenden Kita-Landschaft zu definieren:

Unsere Eckpfeiler

  1. Kleine Kitas müssen bleiben!

    Unsere Verbandsgemeinde mit ihren 32 Ortsgemeinden ist von Vielfalt geprägt. Große Ortsgemeinden in Stadtnähe, kleinere Ortsgemeinden im ländlichen Raum: Überall gibt es eine gute, adäquate und vor allen Dingen erreichbare Versorgung mit Kindertagesstätten. Eine Entlastung der Ortsgemeinden, ihrer Ortsbürgermeister und Ratsmitglieder z.B. durch Übertragung von diversen Kompetenzen auf die Verbandsgemeinde darf nur vor der Voraussetzung erfolgen, dass auch unsere kleineren, wohnortnahen Einrichtungen erhalten bleiben. Die Zentralisierung von Einrichtungen für unsere Kleinsten lehnen wir ab. Wir stehen nach wie vor dazu: Kurze Beine, kurze Wege!

  2. Aufgabenübertragungen nur im Einklang mit den Ortsgemeinden und auf deren freiwilligen Wunsch!

    Wir sind uns einig: Zukünftig muss das Ehrenamt entlastet werden. Die Verwaltung und Betreuung der Einrichtungen stellt viele Ortsbürgermeister*innen, Beigeordnete und Ratsmitglieder vor eine stetig wachsende Herausforderung. Ähnlich wie im Feuerwehrwesen, wo die Gerätewartung zur Unterstützung des Ehrenamtes auf hauptamtliche Kräfte übertragen wurde, sollten auch Überlegungen im Kita-Bereich angestellt werden. Die Verwaltung und der Einsatz von Personal (auch im Hinblick auf Urlaubs- und Krankheitsvertretungen) sollte mehr in die Hände von hauptamtlichen Verwaltungskräften gelegt werden.

    Die Abgabe solcher Aufgaben erfordert zur gänzlichen Akzeptanz jedoch die Zustimmung derer, die unmittelbar davon betroffen sind: Unsere Ortsgemeinden und Einwohner*innen.

    Für uns ist daher klar: Jede Ortsgemeinde sollte die Möglichkeit erhalten, sich von der Verbandsgemeindeverwaltung hauptamtlich unterstützen zu lassen – keine darf dazu gezwungen werden.

  3. Ein professionelles Personalmanagement muss entlasten und sicherstellen!

    Mit einer Betriebsträgerschaft ginge die Verantwortung für das Personal auf die Verbandsgemeindeverwaltung über. Gesetzliche Ansprüche könnten durch hauptamtliche Mitarbeiter nachhaltig bearbeitet und sichergestellt werden. Die wachsenden gesellschaftlichen und gesetzlichen Anforderungen, die wichtig für die Entwicklung der Kinder sind, sollten von Vollzeitkräften verantwortet werden.

    Zukünftig könnten dann Mitarbeitergespräche, unterjährige Bewerbungen, Einstellungsgespräche und andere Aufgaben in der Verantwortung der Verwaltung erfolgen, statt durch unsere ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister. Schon die Anzahl von (nicht selten) bis zu 20/25 Mitarbeiter*innen pro Einrichtung, entspricht der vergleichbaren Personal- Verantwortung eines mittelständischen Unternehmens. Das ist eine Aufgabe mit hoher Verantwortung, bei der das Hauptamt das Ehrenamt klug und sinnvoll unterstützen kann – wenn es von den Trägern gewünscht ist.

    Die Findung dieser Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen ist eine Aufgabe, der wir uns gerne gemeinsam, auch überparteilich mit allen anderen Fraktionen unseres Verbandsgemeinderates, der Verwaltung und nicht zuletzt auch den Ortsgemeinden annehmen wollen.

 

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