Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Veröffentlicht am 27.04.2011 in Arbeit
Fritz Rudolf Körper
Bundestagsabgeordneter Fritz Rudolf Körper

Ab 1. Mai gilt die unein­ge­schränkte Frei­zü­gig­keit für alle Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer aus den mittel- und ost­euro­päischen Mit­glied­staa­ten, die 2004 der EU beigetreten sind. Arbeit­nehmerfreizügigkeit ge­hört zu den Grundprinzipien des zusammenwachsenden Euro­pas. Grundlage für die Akzeptanz der grenzüber­schrei­ten­den Freiheiten ist die Existenz des fairen Wett­be­werbs. Das bedeutet allerdings: Gleicher Lohn für glei­che Arbeit.

Die Bundesregierung hat diesen fairen Wettbewerb je­doch verhindert – zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Ar­beit­nehmer. Fast alle unsere europäischen Nachbarn haben einen gesetzlichen Mindestlohn und andere Rege­lungen, die Lohndumping - auch bei der Leiharbeit - un­ter­binden. CDU, CSU und FDP haben eine solche Rege­lung in Deutschland verhindert. Dies ist Ausfluss der ideo­logisch motivierten Ignoranz von Schwarz-Gelb. Die SPD hat in der für Dumpingkonkurrenz besonders anfäl­li­gen Leiharbeitsbranche einen Mindestlohn durch­ge­setzt. Denn sozial ist nur, was Arbeit schafft, von der man leben kann. Der gesetzliche Mindestlohn von min­des­tens 8,50 Euro bleibt für die SPD deshalb auf der Tages­ord­nung!

 

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