Pörksen: „Google street view“ und Datenschutz – Wir wollen keinen „Big Brother“

Veröffentlicht am 02.03.2010 in Inneres
Carsten Pörksen
Carsten Pörksen, MdL

„Die Ergebnisse des heute von der Landesregierung vorgestellten Gutachtens zeigen, dass die von der SPD-Landtagsfraktion aufgegriffene Debatte und unsere im Landtag sowie in einem parlamentarischen Antrag geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken über ‚Google street view und Datenschutz’ begründet waren. Schon nach geltendem Recht sind Google und dessen Datensammelwut eindeutige Grenzen gesetzt.

Das Gutachten macht außerdem deutlich, wo man über weitere gesetzliche Präzisierungen für einen besseren Schutz für die privaten Daten der Bürgerinnen und Bürger nachdenken muss“, so der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzende der Datenschutzkommission des Landtags, Carsten Pörksen.
Für die Firma Google gelte: ‚Nachsitzen und nacharbeiten’. In wesentlichen Punkten gehen die datenschutzrechtlichen Anforderungen des Gutachtens über bereits mit Google vereinbarte Auflagen hinaus. Bei der Verpixelung von Gesichtern und Kennzeichen müsse Google ein noch größeres Augenmerk auf die Unkenntlichkeitmachung von Merkmalen und Darstellungen setzen, die einen individuellen Rückschluss auf Personen zuließen. Diese Anforderungen gelten auch für Abbildungen von Häusern und Straßenansichten. Aufnahmen aus Kameraautos seien nur bis zu einer Höhe von zwei Metern zulässig. Auch seien Fotos von Ein- und kleinen Mehrfamilienhäusern und Häusern im ländlichen Bereich nicht zulässig, hebt Pörksen hervor.

„Ich begrüße, dass der Innenausschuss am 15. April zum Antrag der SPD-Landtagsfraktion ‚Google street view und Datenschutz’ eine Anhörung durchführt. Dabei sollten wir auch über die Notwendigkeit weiterer gesetzgeberischer Maßnahmen diskutieren. Im Rahmen des Gutachtens werden mögliche Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes und die Aufnahme von Verbesserungen beim Widerspruchsrecht, einer Verpflichtung zur Anonymisierung der Rohdaten oder einer Erweiterung des Schadensersatzanspruchs aufgezeigt. Ich könnte mir die Einführung solcher Verbesserungen für den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger gut vorstellen“, betont Pörksen.

Pörksen nimmt zur Kenntnis, dass diese wichtige Debatte zwischenzeitlich auch beim Bund angekommen sei. Offensichtlich hätten Bundesministerin Ilse Aigner und ihre Parlamentarische Staatssekretärin die Brisanz endlich erkannt. Besser spät als nie, bemerkt Pörksen. Immerhin sei das Thema „Google street view“ nicht neu. In Rheinland-Pfalz habe vor allem die SPD die Diskussion gefördert und sei beim Vorschlag konkreter Lösungsvorschläge schon einige Schritte weiter.

Pörksen: „Politik und Gesellschaft müssen über die Bedeutung des Datenschutzes im digitalen Zeitalter verstärkter diskutieren und dürfen notwendige Anpassungen nicht hinauszögern. Auch Privatunternehmen müssen sich der gesellschaftlichen Diskussion stellen. Wir wollen keinen ‚Big-Brother’; egal ob von staatlicher Seite oder in Form von privaten und global vernetzten Unternehmen.“

Der Antrag der SPD "’Google Street View’ und Datenschutz - Stärkung der Rechte der Betroffenen“ (Drs 15/3605) steht auf www.spdfraktion-rlp.de als Download bereit.

 

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